Meldepflicht

 

Da Europäische Landschildkröten zu den geschützten Tierarten zählen, müssen sie bei den zuständigen Behörden    gemeldet werden.

In Bayern meldet man die Tiere bei der unteren Naturschutzbehörde des jeweils zuständigen Landratsamtes an.

Die Anmeldung ist kostenlos.

Die Tiere sind "unverzüglich" bei der Behörde zu melden.

Veränderungen wie z.B.: Kauf

                                       Verkauf

                                       Nachzuchten (Schlüpflinge)

                                       Verlust (Diebstahl oder Entlaufen)

                                       Tod

sind der Behörde zu melden.

                                        

 

 

 

 

 

 

 

Gelbe EU Bescheinigung (Cites)

 

 

Jedes Tier bekommt eine sogenannte Cites- EU- Bescheinigung, diese Bescheinigung ist sehr wichtig, wie der Fahrzeugbrief eines PKW. Tiere ohne Cites sind nicht legal und können von den Behörden beschlagnahmt werden. Deshalb sollte man die Papiere sehr gut aufbewahren!

 

 

 

 

 

 

 

 

Fotodokumentation

 

 

Nur wenn die Fotodokumentation lückenlos geführt wird, behält die EU Bescheinigung ihre Gültigkeit. Sie ist in folgenden Abständen durchzuführen:

Im 1. Lebensjahr: halbjährlich

Im 2. - 10. Lebensjahr: jährlich

Ab dem 11. Lebensjahr: alle fünf Jahre

Anstelle der Fotodokumentation ist auch die Transponderkennzeichnung ab 500g möglich. Diese Bescheinigung ist dann zur Eintragung der Codenummer der örtlich zuständigen Behörde vorzulegen.

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